Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir wollen, dass unsere Website und unsere Plattform von allen Menschen genutzt werden können — unabhängig von Einschränkungen und eingesetzten Hilfsmitteln. Diese Erklärung beschreibt den erreichten Stand und die bekannten Lücken.
01Angewandter Standard
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.2 und streben die Konformitätsstufe AA an. Grundlage der Bewertung ist die Norm EN 301 549 in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Diese Website ist nach eigener Einschätzung weitgehend konform. Einzelne Punkte sind noch offen und unten aufgeführt.
02Umgesetzte Maßnahmen
- Alle Inhalte sind vollständig mit der Tastatur erreichbar, die Reihenfolge folgt der Lesereihenfolge.
- Sichtbare Fokusmarkierungen auf allen bedienbaren Elementen.
- Textkontraste erfüllen mindestens das Verhältnis 4,5 zu 1, große Schrift mindestens 3 zu 1.
- Bedienelemente tragen zugängliche Namen, Formularfelder sind mit Beschriftungen verknüpft.
- Fehlermeldungen benennen das betroffene Feld und die erforderliche Korrektur in Textform.
- Bewegte Elemente respektieren die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung.
- Die Seiten sind ohne Verlust von Inhalt bis 400 Prozent vergrößerbar.
- Dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet, informative Grafiken haben Textalternativen.
03Bekannte Einschränkungen
Die folgenden Punkte sind uns bekannt und werden bearbeitet:
| Bereich | Einschränkung |
|---|---|
| Verlaufsdiagramme | Werte sind derzeit nur grafisch dargestellt. Eine tabellarische Alternative wird ergänzt. |
| Laufband mit Bewerberfragen | Die Bewegung lässt sich pausieren, indem der Zeiger darauf ruht; eine Schaltfläche zum dauerhaften Anhalten fehlt noch. |
| Exportierte Berichte | PDF-Berichte sind noch nicht durchgängig getaggt. |
04Rückmeldung und Kontakt
Sie sind auf eine Barriere gestoßen oder benötigen einen Inhalt in einer anderen Form? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular mit dem Anliegen „Sonstiges Anliegen“ und dem Stichwort Barrierefreiheit.
Wir bestätigen den Eingang und teilen Ihnen mit, wie und bis wann wir das Anliegen bearbeiten.
05Durchsetzungsverfahren
Führt unsere Rückmeldung nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.